GEMEINDESTRUKTURVERBESSERUNGSGESETZ

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
GP
Auszug aus dem
WORTPROTOKOLL
der Sitzung, in der die betreffende Norm beschlossen worden ist
RV
AB
Zahl

(1) Stammfassung

1.1.1971
11
11 - 71
(2)
24.12.1970
Druckfehlerberichtigung
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(3) Geltende Fassung
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§ 6 Z. 8 mit Erkenntnis des VfGH vom 21. Juni 1990, G 326/89-8, aufgehoben; die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1991 in Kraft.
Kundmachung
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VERORDNUNGEN
Vorläufige Regelung über die Satzungen der mit 1. Jänner 1971 neugebildeten Verwaltungsgemeinschaften
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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